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Plattform für Abwärme offiziell freigeschaltet

Die Plattform für Abwärme ist am 15.04.2024 online gegangen. Nutzer können sich bereits jetzt auf der Plattform registrieren und im Anschluss die nach § 17 Abs. 1 EnEfG geforderten Daten angeben. Allerdings hat das BMWK die Frist für die erstmalige Datenmeldung erneut verlängert, diesmal bis zum 01.01.2025 (siehe die entsprechende Mitteilung auf der Website der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE)).

Gemäß EnEfG sind Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 Gigawattstunden dazu verpflichtet, ihre Abwärmedaten gem. § 17 Abs. 1 EnEfG über die Plattform mitzuteilen. Das Hauptziel dieser Maßnahme ist es, bislang ungenutzte Abwärme in Zukunft effektiv zu nutzen und so die nationale Energieeffizienz zu steigern. Die Plattform ermöglicht den Informationsaustausch zwischen Unternehmen, die Wärme erzeugen, und solchen, die sie benötigen, indem sie vorhandene Abwärmepotentiale öffentlich ausweist. Sie fungiert ebenfalls als Datenquelle für staatliche Monitoring- und Berichtspflichten auf Bundes- und EU-Ebene, was den Anforderungen des EnEfG entspricht.

Nach § 17 Abs. 1 EnEfG sind dabei die folgenden Daten mitzuteilen:

  • der Unternehmensname sowie die Adresse(n) des Standortes/der Standorte, an dem/denen Abwärmepotentiale vorliegen,
  • alle je Standort identifizierten Abwärmepotentiale, die einzeln aufzuführen sind und mit einer eindeutigen Bezeichnung versehen werden sollen, die das vorliegende Abwärmepotential bzw. dessen Ursprung möglichst akkurat beschreibt,
  • die jährliche Wärmemenge, die je Abwärmepotential in einem Jahr an die Umwelt abgegeben wird (in kWh/a – Schätzungen möglich),
  • die maximale thermische Leistung je Abwärmepotential im Normalbetrieb,
  • Leistungsprofile je Abwärmepotential zur Darstellung der zeitlichen Verfügbarkeit der Abwärme (Grafik oder Datenreihe),
  • die Angabe, ob für Temperatur, Druck und/oder Einspeisung Möglichkeiten zur Regelung des Abwärmepotentials vorhanden sind sowie
  • das durchschnittliche Temperaturniveau (° C) (= arithmetische Mittel der Temperatur des Abwärmepotentials über das vergangene Kalenderjahr)

Zu melden sind dabei grds. nur geführte Abwärmepotentiale, d.h. durch ein Rohr oder Kamin geleitete Abwärme, die an die Umwelt abgegeben werden (keine diffusen Abwärmequellen).

Die BfEE übernimmt die Verantwortung für den Aufbau und Betrieb der Plattform. Sie ist die zentrale Anlaufstelle für fachliche Fragen im Zusammenhang mit den auf der Plattform bereitzustellenden Informationen. Auf der Website der BfEE finden Sie auch deren Merkblatt zur Abwärmeplattform mit weiteren Erläuterungen, u.a. zum Begriff des Abwärmepotentials sowie zur Ermittlung der geforderten Angaben (inkl. zum Vorgehen bei Schätzungen).

In der Diskussion befindet sich derzeit insbesondere noch, unter welchen Voraussetzungen identifizierte Abwärmepotentiale als unwesentlich eingestuft werden können und damit nicht zu melden wären. In „einem ersten Schritt“ hat die BfEE Abwärmepotentiale mit einem jährlichen durchschnittlichen Temperaturniveau von 20°C und weniger als unwesentlich definiert. Konkrete Werte zur Höhe der Bagatellgrenzen werden nach Aussage der BfEE „derzeit unter Einbezug von Experten nach aktuellem Stand der Technik ermittelt“ und sollen in zukünftigen, aktualisierten Versionen des Merkblatts veröffentlicht werden.

Wir würden Ihnen daher empfehlen, regelmäßig die Website der BfEE auf eine Aktualisierung des Merkblatts zu überprüfen.

Kommen Sie bei Fragen hierzu gerne auf uns zu.