Die Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) ist ein neues Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), das am 23. August 2024 veröffentlicht wurde. Sie löst das Programm „Dekarbonisierung in der Industrie“ (DDI) ab und richtet sich an den Mittelstand sowie an kleinere und mittelgroße Unternehmen, die branchen- und technologieoffen Transformationsvorhaben zur Dekarbonisierung umsetzen möchten. Die BIK besteht aus zwei Modulen: Modul 1 fördert Dekarbonisierungsvorhaben in der Industrie, während Modul 2 sich auf Projekte zur CO2-Abscheidung und -Speicherung (CCU/CCS) konzentriert. Ziel des Programms ist es, bis 2045 insgesamt 40 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente einzusparen. Das Programm bietet Fördermittel bis zu 200 Millionen Euro und läuft bis 2030, finanziert durch den Klima- und Transformationsfonds (KTF).
Zweistufiges Antragsverfahren für Modul 1: Dekarbonisierung der Industrie
Das Antragsverfahren für Modul 1 erfolgt in zwei Schritten. Zunächst sind Unternehmen aufgerufen, zwischen dem 30. August 2024 und dem 30. November 2024 eine Projektskizze über das Online-Portal des Kompetenzzentrums Klimaschutz für energieintensive Industrien (KEI) einzureichen. Die Skizze muss die geplanten Maßnahmen zur Emissionsreduktion und deren Beitrag zur Dekarbonisierung deutlich beschreiben. Förderfähig sind unter anderem Investitionen in energieeffiziente Technologien und die Umstellung auf klimafreundlichere Produktionsmethoden. Das KEI und das Umweltbundesamt (UBA) bewerten die Skizzen nach Kriterien wie Nachhaltigkeit der Emissionsreduktion und technische Machbarkeit und wählen die besten Projekte aus.
Die ausgewählten Unternehmen werden am 28. Februar 2025 zur Einreichung eines vollständigen Förderantrags aufgefordert, der bis zum 31. Mai 2025 über das Portal "easy-Online" gestellt werden muss. Der Antrag muss einen detaillierten Finanzierungsplan enthalten. Für Fördersummen über 15 Millionen Euro ist zusätzlich eine Landeskofinanzierung erforderlich. Die Bewilligung soll bis spätestens 29. August 2025 erfolgen, damit Unternehmen mit der Umsetzung ihrer Projekte beginnen können. Es ist wichtig, dass alle Unterlagen vollständig und fristgerecht eingereicht werden, um die Förderchancen zu maximieren.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Unternehmen, die industrielle Prozesse betreiben oder planen, insbesondere aus der energieintensiven Grundstoffindustrie (z. B. chemische Industrie, Stahl- und Gießereiindustrie, Glas-, Keramik-, Papier-, Zellstoff-, Zement- und Kalkindustrie). Die Förderung ist jedoch nicht auf diese Branchen beschränkt. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland sowie die Umsetzung des Vorhabens im Inland. Konsortien sind ebenfalls zugelassen, sofern mindestens ein Unternehmen industrielle Prozesse in Deutschland durchführt. Hochschulen und Forschungseinrichtungen können als Partner eingebunden werden. Nicht förderfähig sind Maßnahmen, die bereits durch Klimaschutzverträge gefördert werden. Darüber hinaus müssen die Projekte eine Mindestgröße von 500.000 EUR Fördervolumen für kleine und mittlere Unternehmen und mindestens 1 Million EUR für große Unternehmen aufweisen. Unternehmen mit offenen Rückforderungsanordnungen der EU oder des BMWK, solche in wirtschaftlichen Schwierigkeiten oder die von EU-Sanktionen betroffen sind, sind ebenfalls nicht förderfähig (siehe BIK 4. (8)).
Wichtigste Rahmenbedingungen und Fördervoraussetzungen
Das Programm fördert Projekte, die nachhaltig zur Reduzierung von Emissionen beitragen. Die Projekte müssen den Richtlinien entsprechen, besonders hinsichtlich der Nachhaltigkeit und technischen Umsetzbarkeit. Ein detaillierter Finanzierungsplan, der alle Zuwendungen und geplanten Ausgaben auflistet, ist erforderlich.
Weiterführende Informationen und Unterstützung
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