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Änderungen der Anforderungen an die Science Based Targets Initiative (SBTi) ab dem 15.07.2022

Nach Angaben der Science Based Target Initiative (SBTi) nehmen aktuell 2.601 Unternehmen an der Initiative verpflichtend teil. Diese setzt Emissionsreduktionsziele für Unternehmen, welche sich an den wissenschaftlichen Ergebnissen (von IPCC, CDP, UNGC, WRI und WWF) und der Einhaltung der Ziele des Pariser Abkommens orientieren. Es wird angestrebt effektiven Klimaschutz in Unternehmen zu entwickeln und Unternehmensziele zu validieren. Als ein erster Schritt müssen hierfür Klimabilanzen in den Unternehmen gemäß dem GHG Protocol erstellt werden. Grundlegende Anforderung an die Teilnahme ist, dass für mindestens 95 Prozent der Emissionen aus den Scopes 1 und 2 Klimaziele entwickelt werden müssen. Wenn zusätzlich die Scope-3-Emissionen eines Unternehmens mehr als 40 Prozent seiner gesamten Scope-1-, Scope-2- und Scope-3-Emissionen, müssen die Ziele auch Scope 3 abdecken.

Bislang galten die grundsätzlichen Anforderungen, dass die Zielsetzungen der teilnehmenden Unternehmen mit dem „well below 2°C-Szenario“ abgestimmt werden (gemäß Version 4.2). Es gilt demnach also Reduktionsziele zu wählen, sodass eine globale Erderwärmung um 2°C im Vergleich zur vorindustriellen Zeit verhindert wird. Zudem wird vorausgesetzt, dass die Ziele mindestens auf 5 Jahre, jedoch maximal auf 15 Jahre ausgelegt sind. Wenn bspw. Ziele für die folgenden 10 Jahre definiert werden, bedeutet dies nach der Version 4.2, dass die Scope-1- und Scope-2-Emissionen jährlich linear um 2,5 Prozent reduziert werden müssen sowie die Scope-3-Emissionen um 1,23 Prozent.

Aufgrund aktualisierter wissenschaftlicher Ergebnisse (bspw. der IPCC mit dessen „Sonderbericht 1,5°C globale Erwärmung“ von 2018) passt nun auch die SBTi ihre Anforderungen an die Zielsetzungen der teilnehmenden Unternehmen an und veröffentlicht die Version 5.0. Hier gilt analog nun die Emissionsreduktionsziele dem 1,5°C-Ziel anzupassen. In dieser neuen Version werden Klimaziele auf mindesten 5 und maximal 10 Jahre ausgelegt. Für das Beispiel einer Zielsetzung für die nächsten 10 Jahre bedeutet dies nun die Scope-1- und Scope-2-Emissionen jährlich linear um 4,2 Prozent zu senken sowie die Scope-3-Emissionen um 2,5 Prozent.

Die neue Version 5.0 tritt ab dem 15. Juli 2022 in Kraft. Unternehmen, dessen Einreichungen vor dem 15. Juli 2022 eingehen, können anhand der Version 4.2 oder 5.0 bewertet werden.

Anzumerken ist, dass für KMU (nach der SBTi Unternehmen mit einer Mitarbeiterzahl unter 500) für die Scope-3-Emissionen keine quantifizierbaren Zielsetzungen gefordert werden. Hier gilt lediglich einzuhalten, dass die Scope-3-Emissionen gemessen und reduziert werden.

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